Rechtsprechung
   BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36947
BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R (https://dejure.org/2012,36947)
BSG, Entscheidung vom 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R (https://dejure.org/2012,36947)
BSG, Entscheidung vom 29. August 2012 - B 11 AL 22/11 R (https://dejure.org/2012,36947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Leistungsausschluss bei Unterbringung im elterlichen Haushalt - auswärtige Unterbringung nur während der Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 vom 31.12.2008, § 64 Abs 1 S 3 SGB 3 vom 22.12.2005, § 73 Abs 1a SGB 3 vom 23.12.2003
    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Leistungsausschluss bei Unterbringung im elterlichen Haushalt - zeitweise auswärtige Unterbringung im Wohnheim während des Berufsschulunterrichts in Blockform und während außer- oder überbetrieblicher ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 vom 31.12.2008, § 64 Abs 1 S 3 SGB 3 vom 22.12.2005, § 73 Abs 1a SGB 3 vom 23.12.2003
    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Leistungsausschluss bei Unterbringung im elterlichen Haushalt - zeitweise auswärtige Unterbringung im Wohnheim während des Berufsschulunterrichts in Blockform und während außer- oder überbetrieblicher ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Leistungsausschluss bei Unterbringung im elterlichen Haushalt

  • rabüro.de

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe auch bei Berufsschulunterricht in Blockform

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Leistungsausschluss bei Unterbringung im elterlichen Haushalt - zeitweise auswärtige Unterbringung im Wohnheim während des Berufsschulunterrichts in Blockform und während außer- oder überbetrieblicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Leistungsausschluss bei Unterbringung im elterlichen Haushalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 154 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 39/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Wohnen

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits mit Urteil vom 28.11.2007 (B 11a AL 39/06 R) entschieden, dass sich aus dem grundsätzlichen Leistungsausschluss von Personen, die während ihrer beruflichen Ausbildung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils untergebracht seien, keine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots ergebe.

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Urteil vom 28.11.2007 - B 11a AL 39/06 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 3 RdNr 17) , liegt der Regelung des § 64 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB III der Gedanke zugrunde, die Förderung auf diejenigen Auszubildenden und Familien zu konzentrieren, die wegen der hohen Kosten einer auswärtigen Unterbringung in besonderem Maße auf die Förderung angewiesen sind (vgl BT-Drucks 11/2990 S 18 zum Gesetz zur Änderung des AFG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand vom 20.12.1988, BGBl I 2343) .

    Es würde nicht einleuchten, Personen wie den Kläger, denen ebenfalls Kosten einer auswärtigen Unterbringung entstehen, gleichwohl zur Vergleichsgruppe derjenigen zu zählen, die bei typisierender Betrachtung als weniger bedürftig anzusehen sind (vgl Urteil des Senats vom 28.11.2007, aaO RdNr 18) .

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - auswärtige Unterbringung während der Zeit des

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R
    Angesichts des eindeutigen Wortlauts der Ausschlussregelung des § 64 Abs. 1 S 3 SGB III (ab 1.4.2012 § 65 Abs. 2 SGB III) kommt eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Ausbildungen in D. bzw R., soweit es sich teilweise nicht um "Berufsschulunterricht in Blockform" handeln sollte, auch nicht deswegen in Betracht, weil der Gesetzgeber mit der Einführung der Regelung der Rechtsprechung des BSG vom 3.5.2005 (B 7a/7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2) entgegenwirken wollte.

    Es muss deshalb, soweit § 64 Abs. 1 S 3 SGB III nicht ausdrücklich eingreift, bei der Rechtsprechung des BSG vom 3.5.2005 (aaO RdNr 12 ff) bleiben, wonach die Voraussetzung des Wohnens außerhalb des Haushalts der Eltern nicht einheitlich für die gesamte Zeit einer Ausbildungsmaßnahme erfüllt sein muss.

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 RJ 44/05 R

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R
    Die Zustimmung des Gegners (§ 161 Abs. 1 S 1 SGG) liegt vor und die entsprechende Erklärung ist dem Antrag auf Zulassung durch Beschluss beigefügt worden (§ 161 Abs. 1 S 3 SGG; zur Überprüfungsbefugnis im Revisionsverfahren vgl ua BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 13; SozR 4-2600 § 96a Nr. 12) .
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R
    Sollten sich Zeiten des Berufsschulunterrichts in Blockform an Zeiten der außerbetrieblichen Ausbildung bei der SBG anschließen bzw sowohl außer- bzw überbetriebliche Ausbildungen als auch Berufsschulunterricht in Blockform stattfinden, müsste BAB auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts unverändert weiter erbracht werden (§ 73 Abs. 1a SGB III idF des Dritten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003, BGBl I 2848; dazu Urteil des Senats vom 6.5.2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1; ab 1.4.2012 § 65 Abs. 1 SGB III) , dh eine schon vorgenommene bzw vorzunehmende Bewilligung würde allein wegen unterschiedlicher Verhältnisse beim Berufsschulunterricht in Blockform nicht verändert.
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt -

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R
    Dass der Gesetzgeber den Bindungen an die elterliche Wohnung keine die Anspruchsvoraussetzungen ausschließende Wirkung beimisst, folgt auch aus der Regelung zu den Familienheimfahrten in § 67 Abs. 1 Nr. 2 SGB III (vgl zur "regulären" Wohnung bei den Eltern: Urteil des Senats vom 27.8.2008 - B 11 AL 12/07 R - SozR 4-4300 § 67 Nr. 1 RdNr 20) .
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R
    Die Zustimmung des Gegners (§ 161 Abs. 1 S 1 SGG) liegt vor und die entsprechende Erklärung ist dem Antrag auf Zulassung durch Beschluss beigefügt worden (§ 161 Abs. 1 S 3 SGG; zur Überprüfungsbefugnis im Revisionsverfahren vgl ua BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 13; SozR 4-2600 § 96a Nr. 12) .
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2022 - L 2 AL 33/16

    Berufsausbildungsbeihilfe - förderungsberechtigter Personenkreis - zeitweise

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 11 AL 22/11 R -, juris Rz. 16 f.), der der Senat folgt, reicht es für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals des Wohnens außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils aus, wenn Auszubildende zu ihrer Ausbildung nur zeitweise außerhalb des Haushalts der Eltern in einem Wohnheim untergebracht sind (so auch Herbst in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2. Aufl., § 60 SGB III (Stand: 16.03.2022), Rz. 30; Hassel in: Brand, SGB III 9. Auflage 2021 § 60 Rz. 3).

    Darüber hinaus scheidet auch eine analoge Anwendung von § 65 Abs. 2 SGB III auf Fallgestaltungen, in denen es nicht um Berufsschulunterricht in Blockform geht, aus (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 11 AL 22/11 R -, juris Rz. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht